Behinderte Menschen haben auch Vorteile: Steuern sparen und mehr

Behinderte Menschen genießen seitens des Staates einige Vorzüge, die ihnen das Leben erleichtern sollen. Je nach der Einschränkung ist das Geld nicht so einfach zu verdienen; viel größerer Aufwand ist zu betreiben, um selbst kleine Dinge zu ermöglichen. Damit die gehandicapten Menschen nicht Unmengen, zum Beispiel für Begleitpersonen und andere Belastungen ausgeben müssen, können sie, nur als Beispiel, bei der KFZ Steuer sparen. Welche Vorteile es genau im einzelnen Fall noch gibt, erfahren der Behinderte oder dessen Angehörige bei einem Beratungsgespräch bei einem guten Steuerberater. Dieser informiert sich über die persönliche Situation und kennt die Steuergesetze so gut, dass jede Möglichkeit, Steuern zu sparen, ausgeschöpft werden kann. In Berlin Weißensee wäre dies beispielsweise die Kanzlei Kirchberger, online erreichbar unter www.kanzlei-kirchberger.de. Hier können auch behinderte Menschen eine sogenannte Gestaltungsberatung in Anspruch nehmen, um gegebenenfalls steuerliche Vorteile durch die Sachkenntnis eines anerkannten Steuerberaters in vollem Umfang ausschöpfen zu können. Die Mithilfe bei der Anfertigung der Steuererklärung ist natürlich ebenfalls kein Problem.

Der Grad der Behinderung spielt eine Rolle

Ob im Sinne der Steuer oder in anderen Belangen wird hier niemand über einen Kamm geschert. Es gibt unterschiedliche Behinderungen und somit auch verschiedene Stufen der Vorteile, die für den Gehandicapten nutzbar sind. Dies alles richtet sich nach dem Grad der Behinderung, der in Dokumenten oft als GdB abgekürzt zu finden ist. Beim Vorliegen einer Behinderung beantragt der Kranke – oder ein für ihn verantwortlicher Vormund – einen Behindertenausweis. In diesem wird der vom Arzt durch ein Gutachten festgestellte Grad der Behinderung eingetragen. Die Grade reichen von 20 bei einer leichten Behinderung bis 100 bei sehr schweren Fällen. Alles Wissenswerte über den Behindertenausweis und das Erlangen von Parkausweisen und sonstigen Papieren bekommen betroffene Personen vom VDK, der sich für jeden, der den geringen Mitgliedsbeitrag bezahlt, nicht nur in rechtlichen Fragen einsetzt, sondern auch Fahrten, extra für Senioren und Behinderte, organisiert.

Die gehandicapten Personen, die selbst Auto fahren oder ein eigenes Auto besitzen, mit welchem sie zu Ärzten, zu Besorgungen oder anderen Terminen gefahren werden, können einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Hier kommt es darauf an, welches Merkzeichen im Behindertenausweise eingetragen wurde. Die Kürzel Bl und Gl stehen für Sehbehinderungen und Gehörlosigkeit. Der Buchstabe H kennzeichnet die Hilflosigkeit einer Person, wenn es um die Einkommenssteuer geht. Ist im Ausweis ein B zu lesen, kann kostenbefreit eine Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr mitgenommen werden. Das G weist auf die Bewegungsbeschränkung im Straßenverkehr hin. Zusätzlich gibt es noch die Merkzeichen RF – für die Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebührenpflicht und das Kürzel 1.Kl., mit dem die erste Klasse genutzt, aber nur für die zweite Klasse bezahlt werden muss, wenn bei der Deutschen Bahn eine Fahrt gebucht wird. Am ehesten zugeteilt wird der Parkausweis, wenn das Merkzeichen aG für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen wird.

Auch im Wikipedia Artikel zum Schwerbehindertenrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht_%28Deutschland%29) wird über den GdB und das Pendant dazu, die Minderung der Erwerbsfähigkeit referiert. Hier sind auch gleich einige Vorteile aufgeführt, die ein behinderter Mensch unter Umständen, abhängig von seiner Lebenssituation und Schwere der Krankheit, nutzen kann. Dazu zählen der besondere Kündigungsschutz, der vom Integrationsamt überwacht wird und ein bezahlter Zusatzurlaub. Auch eine Schwerbehinderten-Rente kommt eventuell in Frage, ab einem GdB von mindestens 50, nach einer Wartezeit von 35 Jahren und wenn die Altersgrenze bereits erreicht wurde.

Konkrete Vorteile: Steuerliche Nachteilsausgleiche für Behinderte

Bei der Steuererklärung stehen behinderten Personen, die Steuern bezahlen müssen, besondere Freibeträge, wie zum Beispiel ein Haushaltsfreibetrag, zur Verfügung. Auch hier ist wieder der GdB die Grundlage für die Festsetzung. Eine Steuerermäßigung auf das eigene und nur für die eigenen Zwecke genutzte Fahrzeug gibt es mit dem Merkzeichen G. Das bedeutet, der Behinderte muss das Auto selbst nutzen, oder mit einem Fahrer unterwegs sein, um eigene Erledigungen zu tätigen. Von der KFZ Steuer befreit sind die Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen aG und H. Beim Automobilclub ADAC gibt es neben den Details zur KFZ Steuerersparnis auch Erläuterungen über Werbungskosten, die bei der Einkommenssteuer angegeben werden können, tatsächliche Kosten in der Fahrtkostenabrechnung und viele andere Details. Wer jedoch sichergehen möchte, wirklich alle steuerlichen und sonstigen Vorteile ausnutzen zu können, wendet sich am besten an den kompetenten Steuerberater und den VDK, der die Hilfe auch gleich in die Tat umsetzt.