Wasserbetten, ideal an Körperbehinderungen angepasst
Körperbehinderungen sind an sich schlimm genug, ziehen aber manchmal auch Folgebeschwerden nach sich. Es gilt daher, in jeder Lebenslage eine gesunde Haltung zu bewahren. Jeder Gehbehinderte, spastisch oder anderweitig gelähmte Patient und jeder, der mit einem körperlichen Handicap leben muss, sollte dieses Erkrankung als solche akzeptieren, sich das Leben aber, soweit möglich, so angenehm wie möglich machen. Das kann zum Beispiel durch orthopädische Hilfsmittel geschehen. Spastisch gelähmte Menschen brauchen vielleicht Schienen, mit deren Hilfe sie besser gehen können. Ein Mensch mit einer Querschnittslähmung braucht einen Rollstuhl – zum selbst Schieben, wenn er den Oberkörper noch bewegen und einsetzen kann, elektrisch, wenn dies nicht möglich ist.
Folgebeschwerden von Körperbehinderungen
Gerade am Beispiel eines Rollstuhlfahrers, der sich den ganzen Tag mit Armen und Händen sprichwörtlich durchs Leben schiebt, lassen sich Folgebeschwerden von Körperbehinderungen sehr gut beschreiben. Die Dauerbeanspruchung zieht nicht nur Schwielen an den Händen nach sich, die durch Handschuhe und Pflege der Haut aber relativ schnell unter Kontrolle gebracht werden können. Es kann durch die Anstrengung auch zu Verspannungen im Nacken kommen, zu Schmerzen in Schulten und in den Muskeln der Arme. Neben Massagen, Training und vielleicht gezieltem Ausgleichssport kann hier ein gutes Bett sehr viel bewirken. Können sich die beanspruchten Muskelpartien und Gelenke in einem Wasserbett sehr gut entspannen, halten sich spannungsbedingte Kopfschmerzen und andere Beschwerden schon deutlich mehr in Grenzen. Gerade für Querschnittsgelähmte, die ab den Hüften abwärts gelähmt sind, gibt es viele Programme bezüglich Ausgleichssports; reichend vom Schwimmen, hin zu Krafttraining und Übungen, die die Muskeln stärken und für die anstrengende Fortbewegung fit halten oder machen.
Dekubitusprophylaxe durch ein gutes Bett
Körperbehinderte, die nicht sehr beweglich sind und vielleicht viel Zeit im Bett verbringen, müssen vor dem Wundliegen bewahrt werden. Dies gilt natürlich auch für Komapatienten oder auch geistig behinderte Menschen, die den Körper nicht kontrollieren können. Liegen diese Patienten auf Matratzen, die nicht für das Dauerliegen geeignet sind, kann es sehr schnell zu offenen Stellen kommen. Mangelnde Lagerung tut ein Übriges, um den Dekubitus als Krankheitsbild zu forcieren. Deshalb muss jeder, der für die Pflege eines behinderten Menschen verantwortlich ist, neben der regelmäßigen Lagerung auch auf ein geeignetes Bett achten. Im Rhythmus mehrerer Stunden wird von der Seitenlage auf die Rückenlage, weiter zur anderen Seiten und in – wenn möglich – sitzende Positionen gewechselt. Aber auch das Bett muss den Druck des Körpers ausgleichen. Muskelgewebe fehlt oft – weswegen Haut auf Knochen liegt, wenn der Patient im Bett befindlich ist. Auf normalen Matratzen führt dies unweigerlich und schnell zu den gefürchteten, lochartigen und bis ins tiefe Fleisch reichenden Wunden.
Im Krankenhaus und im Pflegeheim werden verschiedene Konzepte in Sachen Pflegebett angewandt. Die Wahl zwischen Luftbett, Dekubitusmatratze aus Schaumstoffwürfeln oder Wasserbett ist hier gegeben. Im Bereich der häuslichen Pflege entscheiden sich die Pfleger oder Patienten gerne für ein Wasserbett, weil hier einfach alle günstigen Eigenschaften kombiniert sind. Das Luftbett wird durch eine Pumpe stabil gehalten, die natürlich Lärm macht. Für einen Körperbehinderten, der lange Zeit des Tages in diesem Bett liegen muss, ist dieses Geräusch eine Belastungsprobe für die Nerven. Das Wasserbett ist heizbar oder kühlt, macht keinen Lärm und kann für die Patienten, die noch aufstehen, wenn auch vielleicht nur in den Rollstuhl wechseln können, damit die beste Wahl sein. Die Kombination eines Pflegebett-Gestells mit Galgen, an dem sich der Körperbehinderte aus der liegenden Position hochziehen kann, ist natürlich auch erhältlich. Über Zuzahlungen seitens der Kassen und Pflegeversicherungen muss sich jeder für seinen speziellen Fall selbst erkundigen, beziehungsweise die Pfleger, die für den Gehandicapten verantwortlich sind.